Kinder mit Pflegebedarf

In Deutschland gibt es rund 330.000 Kinder und Jugendliche mit Pflegebedarf. Sie sind auf intensive Unterstützung angewiesen – etwa durch eine Behinderung, eine Erkrankung oder einen Unfall. Für Eltern kommt diese Situation meist unerwartet und trifft sie unvorbereitet. Sie stehen vor medizinischen, organisatorischen und finanziellen Fragen – und zugleich vor tiefgreifenden emotionalen Herausforderungen.

Wann ist ein Kind pflegebedürftig?

Gesetzlich bedeutet Pflegebedürftigkeit, dass eine Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung im Alltag auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Bei Kindern gelten dabei besondere Kriterien: Ein Kind gilt als pflegebedürftig, wenn es aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in seiner altersgerechten Selbstständigkeit und seinen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Wichtig ist, dass diese Pflegebedürftigkeit langfristig besteht, also mindestens sechs Monate andauert. Bei der Beurteilung werden Kinder mit altersgerecht entwickelten Kindern verglichen.

Viele Familien wissen nicht, dass ein Kind auch aufgrund einer chronischen Erkrankung wie z.B. Morbus Crohn, Kinderrheuma oder auch schweren Formen von Allergien einen Anspruch auf einen Pflegegrad haben könnte. Und auch bei Entwicklungsstörungen, ADHS und Behinderungen hat man meist nicht nur einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis, sondern auch auf Leistungen der Pflegeversicherung und somit einen finanziellen Ausgleich.

Die Entscheidung, ob ein Kind pflegebedürftig im Sinne der Sozialversicherung (SGB XI) ist, fällt, genau wie bei Erwachsenen der Medizinische Dienst durch eine Pflegebegutachtung (weitere Infos zu den Leistungen der Pflegeversicherung).

Beratung für Eltern im Kompetenzzentrum Pflege

Neben dem herausfordernden Alltag mit Kindern mit Pflegebedarf bleibt für Eltern oft wenig Zeit und Kraft, sich mit Antragsstellung, finanziellen Leistungen und anderen möglichen Unterstützungen auseinanderzusetzen.  

Oft fehlt eine Ansprechperson – jemand, der zuhört, sortiert und gemeinsam mit den Eltern überlegt, welche nächsten Schritte wichtig sind. Ob es um das Beantragen eines Pflegegrades, Leistungen der Pflegeversicherung oder konkrete Entlastungsmöglichkeiten im Alltag geht - wir stehen Familien beratend zur Seite: Kompetenzzentrum Pflege.

Entlastende Angebote für Pflegepersonen

FamilienServiceZentrum
Das FamilienServiceZentrum (FSZ) macht breit gefächerte Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Familien im Rheingau-Taunus-Kreis, die einen Angehörigen mit Behinderung zuhause betreuen und pflegen – egal welchen Alters.

Familienentlastender Dienst
Der Familienentlastende Dienst (FED) bietet stunden-, tage- oder wochenweise Betreuung, entsprechend den individuellen Wünschen der Familien.

Müttergenesungswerk
Um die Gesundheit von Müttern und ihren Familien nachhaltig zu verbessern, hat bietet das Müttergenesungswerk (MGW) ein integriertes System der gesundheitlichen Versorgung mit Information und Beratung, stationären medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationskuren sowie Nachsorgeprogramme.

Mütterkuren und Kureinrichtungen für Mütter / Väter und behinderte Kinder
Wegweiser des Landesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V.

Mutter/Vater-Kind-Kureinrichtungen für Eltern behinderter Kinder
Kurliste der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. 

 

Ergänzende Hilfen und Anlaufstellen in der Region