Rechtsgrundlagen und Leistungen
Die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist eine Unterstützung, die ihnen hilft, trotz einer Behinderung (körperlich, geistig, seelisch) voll am Leben teilzunehmen, wie alle anderen auch, und hilft dabei selbstständiger zu werden. Dies kann z.B. durch Frühförderung, Teilhabeassistenz in der Schule, Autismus- oder Lerntherapien erreicht werden um Probleme in Schule, Freizeit und Alltag zu bewältigen. Der Fachdienst Eingliederungshilfe ist der richtige Ansprechpartner bei dem die Anträge gestellt werden müssen.
Was ist Eingliederungshilfe?
- Voraussetzung: Eine ärztlich diagnostizierte drohende oder vorhandene seelische, geistige, körperliche oder Sinnesbehinderung.
- Ziel: Es geht darum, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung in der Gesellschaft teilhaben können, so wie andere Kinder auch.
- Umfasst: Hilfe bei seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderungen, z.B. Autismus, Depressionen oder körperlichen Einschränkungen sowie Sinnesschädigungen.
- Wann gibt es Hilfe? Wenn die (drohende) Behinderung zu einer Einschränkung in der Teilhabe am alltäglichen Leben führt.
Was wird bezahlt? (Beispiele)
- Frühberatung oder Frühförderung: die Frühförderstellen beraten und fördern Kinder bis zu ihrer Einschulung.
- Integrationsmaßnahme in der Kita: durch zusätzliches Personal wird die Gruppe bei der sozialen Integration von Kindern unterstützt.
- Teilhabeassistenz in der Schule: Jemand, der dem Kind während dem Unterricht hilft z.B. das richtige Klassenzimmer zu finden.
- Therapien: ab der Einschulung z.B. Autismustherapie.
- Betreuung: In Wohngruppen oder Pflegefamilien.
Wer hilft?
- Ärzte, Fachärzte oder spezialisierte Zentren: Sie führen die Diagnostik durch , die eine Voraussetzung für die Beantragung der Hilfe ist
- Verfahrenslotse: Dieser Lotse kann bei der Beantragung von notwendigen Hilfen unterstützen und beraten
- Fachdienst Eingliederungshilfe: Dieser Fachdienst nimmt die Anträge entgegen, prüft den Bedarf und entscheidet über die notwendige Hilfe.
- Andere Stellen: Wenn z.B. auch erzieherische Hilfen notwendig sind können auch andere Ämter wie z.B. die Jugendhilfe oder die Erziehungsberatungsstellen beteiligt werden.
Wie bekommt man Hilfe?
- Kontakt aufnehmen zum Fachdienst Eingliederungshilfe: Sie können sich telefonisch oder per Mail im Geschäftszimmer der Eingliederungshilfe melden, oder den Verfahrenslotsen kontaktieren.
- Antrag stellen: Die gesetzlichen Vertreter (Eltern, Sorgeberechtigten, Amtsvormund etc.) müssen einen Antrag beim Fachdienst Eingliederungshilfe stellen.
- Prüfung: Der Fachdienst prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, oft mit Hilfe von pädagogischen Fachkräften.
- Hilfeplan: Gemeinsam wird ein Plan erstellt, welche Hilfen wirklich nötig sind.
- Kosten: Die Kosten trägt meist das Amt, eventuell müssen sich die Eltern nach ihren Möglichkeiten beteiligen.
Kontakt
Eingliederungshilfe (BTHG)
Zentrale
Eingliederungshilfe (BTHG), Bundesteilhabegesetz
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
65307 Bad Schwalbach