Willkommen bei der Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der rechtlichen Betreuung und der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen ergeben. Auch die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht kann durch uns erfolgen.

Eine unserer zentralen Aufgabe besteht darin, die Amtsgerichte in Betreuungsverfahren zu unterstützen: Wenn eine rechtliche Betreuung beim Amtsgericht angeregt wurde, führen wir ein Erstgespräch mit dem betroffenen Menschen. Im Gespräch stehen die Lebensumstände und der Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt. Für das Erstgespräch besuchen wir Sie in Ihrer gewohnten Umgebung, also in Ihrem Zuhause, im Pflegeheim oder im Betreuten Wohnen. Das Gespräch kann auch bei uns im Kreishaus in Bad Schwalbach stattfinden, oder in einer der Kliniken/Krankenhäuser im Rheingau-Taunus-Kreis. Auf der Grundlage unseres Gesprächs erstellen wir einen Sozialbericht, den wir zusammen mit einem Betreuervorschlag an das zuständige Amtsgericht senden. Ob eine Betreuung eingerichtet wird, entscheidet der Richter bzw. die Richterin.

Welches Amtsgericht für Ihren Wohnort zuständig ist, sehen Sie hier: 
(Zu den genannten Städten und Gemeinden zählen auch sämtliche Ortsteile)

  • Amtsgericht Rüdesheim: Lorch, Rüdesheim, Geisenheim, Oestrich-Winkel, Eltville, Kiedrich
  • Amtsgericht Wiesbaden: Walluf
  • Amtsgericht Bad Schwalbach: Schlangenbad, Heidenrod, Bad Schwalbach, 
    Aarbergen, Hohenstein, Taunusstein
  • Amtsgericht Idstein: Niedernhausen, Idstein, Hünstetten und Waldems