Ehrenamtlich Betreuende
Wenn Sie als rechtlicher Betreuer oder rechtliche Betreuerin für ein Familienmitglied bestellt werden, übernehmen Sie damit Verantwortung für die betroffene Person in bestimmten Aufgabengebieten, wie zum Beispiel Behörden-, Wohnungs- oder Heimangelegenheiten, Gesundheits- oder Vermögenssorge. Für welche Aufgabengebiete Sie bestellte werden, richtet sich nach dem individuellen Bedarf der zu betreuenden Person und kann daher von nur einem bis hin zu vielen Aufgabengebieten variieren. Im persönlichen Gespräch mit der Betreuungsbehörde wird der Bedarf geklärt. Anschließend senden wir einen Vorschlag an das zuständige Amtsgericht/Betreuungsgericht.
Bevor Sie durch richterlichen Beschluss zur ehrenamtlichen Betreuerin / zum ehrenamtlichen Betreuer bestellt werden können, ist die Betreuungsbehörde verpflichtet, eine Eignungsprüfung durchzuführen (§ 21 BtOG). Hierzu bitten wir Sie um die Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses sowie um einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis. Beide Dokumente sollten nicht älter als drei Monate sein. Im persönlichen Gespräch erklären wir Ihnen, wie Sie die Dokumente beantragen können und händigen Ihnen ein entsprechendes Merkblatt aus. Die Beantragung ist für Sie kostenlos.
Sie möchten gerne mehr über die ehrenamtliche rechtliche Betreuung erfahren? Hier geht es zum Praxisleitfaden.
Kontakt Betreuungsbehörde
Geschäftszimmer
Allgemeine Anfragen und Auskünfte
06124 / 510 - 706 oder Mail: betreuungsbehoerde@rheingau-taunus.de
IFB Betreuungsverein
Sie suchen Unterstützung oder jemanden, der Sie in der rechtlichen Betreuung vertritt, wenn Sie selbst einmal verhindert sind? Hier hilft Ihnen der Betreuungsverein.