Rechtliche Betreuung
Von einer rechtlichen Betreuung spricht man, wenn das Betreuungsgericht für eine volljährige Person eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellt und festlegt, für welche Aufgabenbereiche eine Unterstützung erfolgen soll. Das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person muss dabei weitestgehend gewahrt bleiben.
Eine Betreuung kann nur eingerichtet werden, wenn bei der betroffenen Person eine Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die auf einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung beruht, die es dem Betroffenen unmöglich macht, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Der erste Schritt zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist die Anregung beim zuständigen Amtsgericht. Zur Sachverhaltsermittlung wird in den meisten Fällen die Betreuungsbehörde hinzugezogen.
Sie möchten für sich selbst oder für eine andere Person eine rechtliche Betreuung beim Amtsgericht anregen?
Nutzen Sie dieses Formular:
Formular Anregung für eine rechtliche Betreuung
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Allgemeine Anfragen und Auskünfte
06124 / 510 - 706 oder Mail: betreuungsbehoerde@rheingau-taunus.de