Betreuungsverfügung
Wenn Sie niemanden haben, dem Sie eine Vollmacht anvertrauen wollen, empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung. Sie können darin bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauftragt werden soll - aber auch wer dafür keinesfalls in Frage kommt. Das Betreuungsgericht berücksichtigt Ihre Vorgaben und überwacht die gewählte Betreuerin oder den Betreuer.
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Kontakt Betreuungsbehörde
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Allgemeine Anfragen und Auskünfte
06124 / 510 - 706 oder Mail: betreuungsbehoerde@rheingau-taunus.de