Innenvollmacht

Eine Vorsorgevollmacht gibt der bevollmächtigten Person in der Regel weitreichende Befugnisse. Die Vollmacht ist ab dem Datum der Ausstellung gültig. Das bedeutet, dass die bevollmächtigte Person die Vollmacht sofort ausüben kann. Es braucht gegenseitiges Vertrauen, um sicher zu sein, dass dies nicht geschieht und Sie erst dann durch die bevollmächtigte Person vertreten werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, Ihre Angelegenheiten zu regeln. Im Innenverhältnis sollten Sie deshalb mit der bevollmächtigten Person darüber sprechen, ab welchem Zeitpunkt oder in welchem Fall diese für Sie handeln darf. Wenn Sie sich vor einem Missbrauch Ihrer Vorsorgevollmacht schützen wollen, können Sie sich darüber hinaus durch eine schriftlich fixierte Innenvollmacht absichern.

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