Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihre gesetzliche Vertretung selbst bestimmen. Darin benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die in wichtigen Lebensbereichen für Sie handeln sollen. Diese Bevollmächtigten stehen nicht unter der Kontrolle des Betreuungsgerichts.

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