Wenn das Geld nicht reicht - Leistungen der Hilfe zur Pflege

Je nach festgestelltem Pflegegrad erhalten pflegebedürftige Personen Leistungen der Pflegeversicherung. Diese Leistungen decken jedoch in der Regel nicht den individuellen Pflege- und Hilfebedarf. Dadurch ist häufig ein Eigenanteil zu tragen, der je nach Versorgungsform variiert. Nicht alle Betroffenen sind in der Lage, diesen Eigenanteil aus eigenen Mitteln zu tragen. Was also tun, wenn das Geld für die Pflege nicht reicht? Was ist die Hilfe zur Pflege? Wann habe ich Anspruch auf Unterstützung? Und wo stelle ich einen Antrag?
Diese Fragen werden am 15.09.2026 um 13 Uhr im Rahmen des Online-Vortrags „Wenn das Geld nicht reicht? Leistungen der Hilfe zur Pflege“ von Anne Göbel, Pflegefachkraft im Kompetenzzentrum Pflege, beantwortet. Da ein Antrag auf Hilfe zur Pflege immer auch eine komplexe Bedarfs- und in der Regel eine Einzelfallprüfung erfordert, wird die ambulante und stationäre Hilfe zur Pflege exemplarisch anhand konkreter Fallbeispiele erläutert.
Keine Anmeldung erforderlich.
Link zur Online-Teilnahme per Webex:
https://rheingau-taunus.webex.com/rheingau-taunus/j.php?MTID=me66eaf08dfa67da54ff37a0220a9c80b
Für die Teilnahme ist die Nutzung von PC, Laptop, Tablet oder Smartphone empfehlenswert. Menschen, die keine dieser Möglichkeiten nutzen können, sind eingeladen, im Vorfeld mit den Mitarbeiterinnen des Kompetenzzentrums Pflege Kontakt aufzunehmen, um ggfs. andere Lösungen zu finden.
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