Was bedeutet Drogen-/Verhaltenssucht/Abhängigkeit?
Drogensucht (Substanzabhängigkeit)
Drogensucht (Substanzabhängigkeit)bezeichnet eine behandlungsbedürftige Erkrankung, die durch den fortgesetzten, zwanghaften Konsum psychoaktiver Substanzen (z. B. Alkohol, illegale Drogen oder verschreibungspflichtige Medikamente) gekennzeichnet ist. Sie kann sowohl psychische als auch physische Abhängigkeit umfassen.
Merkmale einer substanzbezogenen Abhängigkeit sind unter anderem:
- ein starkes Verlangen (Craving) nach der Substanz,
- Kontrollverlust über Beginn, Menge und Dauer des Konsums,
- Toleranzentwicklung (Notwendigkeit zunehmender Mengen zur Erzielung der gewünschten Wirkung),
- körperliche Entzugserscheinungen bei Absetzen der Substanz sowie
- die Vernachlässigung anderer Interessen und Verpflichtungen zugunsten des Substanzkonsums.
Die Drogensucht hat oftmals erhebliche Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit sowie auf das soziale und berufliche Umfeld der betroffenen Person. Sie stellt in der Regel einen relevanten Sachverhalt im Rahmen sozial- oder ordnungsrechtlicher Verfahren dar und erfordert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen medizinischen, psychosozialen und gegebenenfalls ordnungsbehördlichen Stellen.
Verhaltenssucht (nicht-substanzgebundene Abhängigkeit)
Verhaltenssucht (nicht-substanzgebundene Abhängigkeit) beschreibt eine psychische Störung, bei der ein bestimmtes Verhalten – etwa Glücksspielen, exzessive Internet- oder Mediennutzung, Kaufen, Arbeiten oder Sport – in einem suchthaften Ausmaß betrieben wird. Im Gegensatz zur substanzgebundenen Abhängigkeit stehen hier keine körperlich wirksamen Stoffe im Vordergrund, sondern zwanghaft wiederholte Handlungen.
Kennzeichnend für eine Verhaltenssucht sind unter anderem:
- ein starkes inneres Verlangen, das Verhalten auszuführen (Craving),
- Kontrollverlust hinsichtlich Häufigkeit, Dauer und Intensität,
- Vernachlässigung sozialer, beruflicher oder persönlicher Verpflichtungen,
- negative Auswirkungen auf Gesundheit, Finanzen und zwischenmenschliche Beziehungen sowie
- ein anhaltendes Verhalten trotz erkennbarer negativer Folgen.
Verhaltenssüchte sind von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) – exemplarisch am Beispiel der Glücksspielsucht – als behandlungsbedürftige Störungen anerkannt. In sozialen oder ordnungsrechtlichen Kontexten können sie als erheblicher Belastungsfaktor im Lebensalltag der betroffenen Person relevant sein und eine entsprechende Intervention oder Hilfeplanung erforderlich machen.
Abhängigkeit
Abhängigkeit bezeichnet einen Zustand, in dem eine Person nicht mehr oder nur noch eingeschränkt in der Lage ist, den Konsum einer Substanz oder ein bestimmtes Verhalten willentlich zu steuern, obwohl daraus nachweislich gesundheitliche, soziale oder berufliche Nachteile entstehen.
Man unterscheidet:
- Substanzgebundene Abhängigkeit: bezogen auf körperlich wirksame Stoffe wie Alkohol, Medikamente oder illegale Drogen.
- Nicht-substanzgebundene Abhängigkeit (Verhaltenssucht): bezogen auf bestimmte Handlungen, wie z. B. pathologisches Glücksspiel oder exzessive Mediennutzung.
Typische Merkmale von Abhängigkeit sind:
- ein starkes Verlangen nach dem Suchtmittel oder der Handlung (Craving),
- Kontrollverlust,
- Toleranzentwicklung (zunehmender Bedarf),
- Entzugserscheinungen bei Verzicht,
- zunehmende Einengung des Alltags auf die Abhängigkeit sowie
- das Fortsetzen trotz negativer Konsequenzen.
Abhängigkeit stellt eine ernstzunehmende psychische Erkrankung dar und erfordert in vielen Fällen eine therapeutische, medizinische oder sozialpädagogische Intervention. Sie kann sowohl im Rahmen von Hilfeprozessen nach dem SGB als auch im Ordnungs- und Gesundheitswesen von Bedeutung sein
(Quelle: DHS)